Zusatzeinkünfte und Kindergeld - was wird eigentlich angerechnet?

Eltern mit eigenen oder adoptierten Kindern haben in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Viele Eltern fragen sich, ob besondere Einkünfte und Zusatzverdienste den Anspruch auf Kindergeld mindern. Wir haben die Antworten auf diese Frage.

Glücksspielgewinne und Kindergeld - verlieren Eltern ihren Anspruch?

Wer beim Glücksspiel einen hohen Betrag gewinnt, stellt sich schnell die bange Frage, welchen Einfluss das auf Sozialleistungen hat. Bezieher von Bürgergeld müssen solche Einkünfte melden, da sie den Bedarf ändern können. Anders sieht es bei Beziehern von Kindergeld aus. Ein Lottogewinn schmälert den Anspruch auf Kindergeld nicht und muss der Familienkasse auch nicht gemeldet werden.

Hohes Einkommen der Eltern - wird das Kindergeld reduziert?

Das Kindergeld dient dem Zweck, die Grundversorgung des Kindes sicherzustellen. Seit 2012 hat die Höhe des elterlichen Einkommens keinen Einfluss mehr auf die Gewährung von Kinderzahlungen.

Andersherum ist das Kindergeld aber als direktes Einkommen der Eltern zu werten, sodass Sozialleistungen unter Umständen angepasst werden.

Das Kindergeld wird auf verschiedene Leistungen angerechnet und kann diese minimieren. Empfangen Eltern Kindergeld, reduziert sich beispielsweise der Kinderzuschlag, der Eltern mit geringem Einkommen zusteht. Um bei der Beantragung von Sozialleistungen keinen Fehler zu machen, ist die Angabe von Kindergeld immer wichtig.

Kindergeld für Studierende - bis zum 25. Lebensjahr möglich

Unter bestimmten Umständen wird Kindergeld für junge Menschen bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass die volljährige Person eine Ausbildung durchführt, sich im Studium befindet oder noch ohne Arbeit ist. Sobald ein Job angenommen und Einkommen generiert wird, kann der Anspruch auf Kindergeld sinken oder erlöschen. Ein Stipendium, das der Unterhaltung und Durchführung des Studiums gilt, hat keinen Einfluss auf die Höhe und den Empfang des Kindergelds.

Wichtig zu wissen: Werkstudentenjob und Halbtagsjobs haben in den meisten Fällen keine Kindergeldkürzung zur Folge, wenn Studium oder Ausbildung parallel dazu weitergeführt werden. Nimmt der Studierende aber einen Vollzeitjob an, erlischt der Anspruch auf Kindergeld sofort.

Einfluss von Kindergeld auf die Höhe von Unterhaltszahlungen

Leisten getrennt lebende Elternteile Unterhalt, hängt die Höhe vom vorhandenen Einkommen ab. Das Kindergeld wird zu 50 % auf die vorhandenen Geldmittel des betreuenden Elternteils angerechnet und kann so die tatsächlichen Unterhaltszahlungen reduzieren. Zahlt das getrenntlebende Elternteil freiwillig mehr und zahlt sehr viel Unterhalt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld weiterhin bestehen.

Fazit: Kindergeld ist nicht von Einkünften abhängig

In Deutschland steht das Kindergeld dem Elternteil zu, dass sich um Erziehung und Betreuung des Kindes kümmert. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kindergeld direkt ans Kind überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Nachwuchs nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt. Hierfür muss eine Abtretungserklärung der Eltern unterzeichnet werden.

Die Höhe von Einnahmen haben auf die Höhe von Kindergeld keinen Einfluss, umgekehrt passiert das aber schon. So werden Bürgergeld- und Bafög-Zahlungen davon abhängig gemacht, wie viel Einkommen bereits vorhanden ist. Kindergeld wird als offizielles Einkommen gewertet und kann den Bedarf schmälern.