Kindergeld bei Stiefkindverhältnissen

Unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen hat ein Stiefelternteil einen Anspruch auf Kindergeld für sein Stiefkind. Hierfür muss er unter anderem mit einem leiblichen Elternteil verheiratet sein, dass Stiefkind muss mit ihm zusammen in einem Haushalt leben und der kindergeldberechtigte Elternteil muss schriftlich auf seinen gesetzlichen Vorrang verzichten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Text nicht mehr aktualisiert wird. Die Angaben in diesem Text könnten also bereits nicht mehr aktuell sein. Zudem ist dies lediglich eine Informationsseite und keine Beratung über Ihre Rechte und Pflichten.