Anspruchberechtigte auf Kindergeld

Einen Anspruch auf das Kindergeld haben die Eltern des Kindes. Sind die Eltern verstroben oder ist deren Aufenthaltsort unbekannt, ist das Kind selbst anspruchberechtigt. Sollte das Kind bei den Großeltern oder bei Pflegeeltern leben, können auch diese kindergeldberechtigt sein. Daneben muss man unbedingt Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger (oder Norweger, Isländer und Schweizer) sein, wenn man in Deutschland Kindergeld haben möchte. Ausländer die Deutschland wohnen aber keine Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, können das Kindergeld bekommen, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis erbringen oder aber über bestimmte Formen der Aufenthaltserlaubnis verfügen. Es gibt aber noch eine weitere Voraussetzung für das Kindergeld: man muss seinen Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Lebt man im Ausland, bekommt man das Kindergeld nur dann, wenn man auch in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Haben die Eltern ihren Wohnsitz in Deutschland, sind aber im Ausland beschäftigt (Grenzgänger), dann gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates. Eine Ausnahme bildet hier aufgrund eines bilateralen Abkommens die Schweiz. Hier gilt: lebt der versicherungspflichtig beschäftigte Elternteil in Deutschland wird das Kindergeld diesem gezahlt.

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