Kindergeld bei Getrenntlebenden

Leben die Eltern getrennten, dann wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, also in dessen Haushalt das Kind lebt. Aber auch hier gilt, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil einen Anteil am Kindergeld dadurch hat, dass das Kindergeld, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt, zur Hälfte den Barbedarf des Kindes verringert.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Text nicht mehr aktualisiert wird. Die Angaben in diesem Text könnten also bereits nicht mehr aktuell sein. Zudem ist dies lediglich eine Informationsseite und keine Beratung über Ihre Rechte und Pflichten.