Kindergeld bei Getrenntlebenden

In modernen Familienkonstellationen leben Kinder sehr häufig nicht mehr für immer dauerhaft bei beiden Elternteilen zusammen. Getrenntlebende oder geschiedene Eltern stehen daher oft vor der Frage, wie der Anspruch auf Kindergeld in solchen Situationen geregelt ist. Das Kindergeld soll den Lebensunterhalt des Kindes sichern und trägt wesentlich zur finanziellen Entlastung der Eltern bei. Gleichzeitig müssen rechtliche Vorgaben und die Aufteilung der Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden, damit sowohl der barunterhaltspflichtige Elternteil als auch der betreuende Elternteil ihre Rechte und Pflichten korrekt wahrnehmen können. Eine klare Regelung sorgt dafür, dass das Kind finanziell abgesichert bleibt, unabhängig davon, bei welchem Elternteil es überwiegend lebt.

Leben die Eltern getrennten, dann wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, also in dessen Haushalt das Kind lebt. Aber auch hier gilt, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil einen Anteil am Kindergeld dadurch hat, dass das Kindergeld, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt, zur Hälfte den Barbedarf des Kindes verringert. Auf diese Weise wird auf jeden Fall auch sichergestellt, dass das Kind auch bei getrennt lebenden Eltern finanziell gut versorgt bleibt, der Lebensunterhalt gesichert ist und beide Elternteile ihre jeweiligen Unterhalts- und Betreuungsverpflichtungen transparent und fair erfüllen können.

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