Führen Geldgewinne zu Einschränkungen?

Glücksspiel und staatliche Gelder – was gilt es zu beachten? Das Glücksspiel erfreut sich in der heutigen Zeit einer immer größer werdenden Beliebtheit und das sowohl in der örtlichen Spielhalle als auch im Online-Casino. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für Menschen, die staatliche Gelder in Anspruch nehmen, keine Einschränkungen bei dem Besuch eines Casinos. Ein generelles Glücksspielverbot gibt es somit nicht. Es gilt jedoch zu beachten, dass die zuständigen Behörden unverzüglich über einen Gewinn informiert werden müssen und das sowohl bei dem Beziehen von Grundsicherung als auch bei dem Beziehen von Kindergeld.

Gibt es ein Glücksspielverbot?

Ein generelles Glücksspielverbot ist nicht zulässig und existiert somit nicht. Im Einzelfall, jedoch nur nach vorheriger Anhörung, kann ein solches Verbot für Leistungsempfänger verhängt werden. Dies entschied das Kölner Oberlandesgericht im Jahr 2011 (vgl. OLG Köln, 05.08.2011, 6 U 80/11). Es gilt jedoch zu beachten, dass Menschen mit einem geringen Einkommen oder gar Menschen mit Schulden geschützt werden müssen, aufgrund dessen enthält der deutsche Glücksspielstaatsvertrag eine entsprechende Klausel.

Vermögen oder Einnahme? Droht eine Kürzung der Leistungen?

Das digitale Glücksspiel kann in der heutigen Zeit ein kontinuierlich steigendes Wachstum verbuchen und dies liegt insbesondere daran, dass Online-Casinos im Jahr 2021 legalisiert wurden. Des Weiteren bevorzugen Glücksspiel-Fans die Privatsphäre und Ruhe, die ein Online-Casino bietet. Gewinnt ein Glücksspiel-Fan nun den langersehnten Jackpot, muss er diesen der zuständigen Behörde unverzüglich melden, sofern er staatliche Gelder in Anspruch nimmt. Grundsätzlich zählen Gewinne aus einem online Slot oder einer anderen Glücksspielvariante wie die der Sportwette oder des Casino online Österreich als einmalige Einnahme, die es nicht zu versteuern gilt. Hartz-IV-Empfänger müssen sich hierbei jedoch nach den Richtlinien des zu berücksichtigen Einkommens richten. Die Bestimmungen des zu berücksichtigen Vermögens haben hiermit nichts zu tun. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass es zu Kürzungen oder gar zu der kompletten Streichung von Leistungen kommen kann, wenn der Geldgewinn den Freibetrag übersteigt. Die Zahlung von staatlichen Geldern kann für einen bestimmten Zeitraum gekürzt werden, jedoch ist dies abhängig von der Höhe des Gewinns. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass sich die Kürzung oder die Streichung von Leistungen ausschließlich auf die zukünftigen Zahlungen auswirkt. Rückwirkend können keine bereits getätigten Zahlungen zurückgefordert werden. Zudem können Zahlungen für einen längeren Zeitraum komplett eingestellt werden, wenn der Gewinn aus dem Online-Casino den Freibetrag weit überschreitet. In diesem Fall gilt der Glückspilz nicht mehr als Leistungsberechtigter. Ein Gewinn im Online-Casino kann sich zudem auf die Anrechnung des Kindergeldes auswirken und sollte schnellstmöglich der Familienkasse gemeldet werden, damit der Gewinn keine langfristigen negativen Folgen mit sich bringt.

Wie verhält es sich mit Sachgewinnen?

Ergattert jemand einen Sachgewinn bei einem Gewinnspiel, muss er die zuständige Behörde ebenfalls darüber in Kenntnis setzen. Dies jedoch nur, wenn es sich um einen großen Sachgewinn handelt, der im Falle der Veräußerung einen nicht unbeträchtlichen Geldbetrag einbringt. Dieser Gewinn kann dann auf die zustehenden Leistungen angerechnet werden und je nachdem, werden die Leistungen dann gekürzt oder gar gestrichen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Behörde den Gewinn auch direkt berücksichtigt, sobald sie davon in Kenntnis gesetzt wird. Wird er jedoch nicht berücksichtigt, darf er ohne Sanktionen behalten werden.



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