Verlängerung der Altersgrenzen beim Kindergeld

Das Kindergeld wird nur bis zu bestimmten Altersgrenzen gezahlt. Allerdings besteht im Einzelfallen nach dem §32 Abs. 5 EStG ein Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus. Dies ist beispielsweise dann der Fallen, wenn das kindergeldberechtigte Kind während der schulischen oder der beruflichen Ausbildung oder auch während des Studiums seinen gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst leistet. Allerdings verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn sich das Kind freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat, die vom Grundwehrdienst befreit. Unter Umständen kann auch die Verpflichtung zum Katastrophenschutz und der Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr als Ersatz für den Grundwehrdienst oder Zivildienst dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld verlängert wird. Dies wird allerdings von der Familienkasse im Einzelfall geprüft.



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