Das Kind wird volljährig - was nun?

Wenn ein Kind volljährig wird, wird automatisch die Zahlung des Kindergeldes eingestellt. Hat man nach dem 18. Lebensjahr des Kindes weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld, muss man das Kindergeld erneut beantragen. Dabei muss man durch entsprechende Urkunden oder Bescheinigungen wie z.B. eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, dass die besonderen Voraussetzungen für den weiteren Bezug von Kindergeld erfüllt sind. Da derartige Unterlagen für den weiteren Bezug von Kindergeld bekommt der Kindergeldbezieher rechtzeitig von der Familienkasse eine Erinnerung.

Wer dann für ein Kind, welches bereits volljährig ist, Kindergeld bekommt und es ändern sich die Verhältnisse, dann muss die Familienkasse unverzüglich von diesen Veränderungen in Kenntnis gesetzt werden. Veränderungen sind dann gegeben, wenn das Kind zum ersten man über Einkünfte oder Bezüge verfügt oder sich das bisherige Einkommen erhöht. Auch wenn das Kind seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht, ist eine Mitteilung an die Familiekasse zu machen. Das hat auch dann seine Gültigkeit, wenn das Kind trotz einer fortbestehenden Immatrikulation sich vom Studium beurlauben oder von der Belegschaft befreien lässt. Wird das Kind während seiner Ausbildung zum Wehr- oder Zivildienst einberufen, muss das ebenfalls der Familienkasse mitgeteilt werden. War das Kind bislang arbeitsuchend oder ohne Ausbildungsplatz und beginnt nun eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit, dann muss die Familiekasse diese Information ebenfalls bekommen. Auch wenn das Kind heiratet oder selbst ein Kind bekommt, muss diese Information an die Familienkasse weitergegeben werden.

Meldet ein Bezieher von Kindergeld derartige Veränderungen verspätet oder gar nicht, dann muss das Kindergeld, welches zu Unrecht bekommen wurde, zurückgezahlt werden. Des Weiteren muss der Betroffene mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit rechnen und im schlimmsten Fall sogar mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung.



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