Kindergeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende tragen eine große Verantwortung für die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Das Kindergeld ist hierbei eine wichtige staatliche Unterstützung, die den Lebensunterhalt des Kindes sichern soll und gleichzeitig die finanzielle Belastung für den alleinerziehenden Elternteil reduziert. In Deutschland gelten für Alleinerziehende klare Regelungen, die sicherstellen, dass das Kindergeld direkt bei dem Elternteil ausgezahlt wird, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Gleichzeitig gibt es Besonderheiten im Hinblick auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil: Auch wenn das Kind überwiegend beim anderen Elternteil lebt und dieser die Betreuung übernimmt, hat der unterhaltspflichtige Elternteil einen Anteil am Kindergeld. Dadurch wird der Barbedarf des Kindes anteilig reduziert, und die finanzielle Verantwortung zwischen beiden Elternteilen wird fair verteilt. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Anspruch auf Kindergeld für Alleinerziehende geregelt ist, welche Besonderheiten es gibt und wie Eltern ihren Anspruch korrekt geltend machen können.
Kindergeld wird immer an den Alleinerziehenden ausgezahlt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, also bei dem es lebt und auch gemeldet ist. Beim Kindergeld für Alleinerziehende greift aber eine besondere finanzielle Komponente für den barunterhaltspflichtigen Elternteil. Er hat einen Anteil am Kindergeld, auch wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt, seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes nachkommt. Sein Anspruch auf Kindergeld verringert zur Hälfte den Barbedarf des Kindes.
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