Auszahlung von Kindergeld im öffentlichen Dienst

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder auch Empfänger von Versorgungsbezügen ist, der bekommt das Kindergeld von seinem Dienstherrn oder Arbeitgeber ausgezahlt, der in diesem Fall die Eigenschaft der Familienkasse wahrnimmt, denn hierfür sind ausnahmsweise nicht die 14 Familienkassen der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Ist der Kindergeldberechtigte Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst oder Versorgungsbezugsempfänger ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder von Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Tunesien, Algerien, der Schweiz oder der Türkei, dann ist die Familiekasse für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig, in dessen Bezirk der Berechtigte wohnt. Diese Besonderheit, dass hier nicht wie bei allen anderen Fällen die Familienkasse für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist, sondern beim Dienstherren beziehungsweise der Vergütungsstelle beantragt werden muss, ist ein Sonderfall beim Kindergeld. Hier werden dann die Anspruchsberechtigten direkt und zusammen mit den normalen Bezügen ausgezahlt.

Im Jahr 2017 wurden in Deutschland für rund 18 Millionen Kindern ein Kindergeld von insgesamt mehr als 41 Milliarden Euro ausgezahlt, für die Jahre danach liegen uns bisher noch keine Zahlen vor, die reichen wir so schnell es geht nach. Dafür sind vor allem die 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig, die das Kindergeld bearbeiten und auszahlen. In rund 10 Prozent der Fälle sind jedoch die knapp elftausend einzelnen Familienkassen des öffentlichen Dienstes zuständig. Diese Familienkassen zahlen das Kindergeld für die Kinder von öffentlich Bediensteten. Ob in Zukunft hier eine Reform stattfindet, ist im Gespräch, da diese Form sehr aufwändig und teuer ist.

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