Wer zahlt das Kindergeld?

Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt. Bei der Familienkasse handelt es sich um eine Bundesfinanzbehörde. Die Familienkasse ist führt den steuerlichen Familienleistungsausgleich durch, denn dafür ist die Behöre zuständig. Eingerichtet ist die Familienkasse als besondere Dienststelle bei der Bundesagentur für Arbeit. Daneben gibt es Familienkassen im Bereich des öffentlichen Dienstes der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Überwachendes Organ der Familienkasse ist das Bundeszentralamt für Steuern.

Angestellte oder Arbeitslosegeld-Empfänger wenden sich für die Beantragung des Kindergeldes an die Familiekasse der Agentur für Arbeit. Angestellte im öffentlichen Dienst wenden sich an ihren Dienstherren.

Die Familiekasse der Bundesagentur für Arbeit ist zudem auch für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags zuständig, der sich aus dem § 6a BKGG ergibt.

Ist die Familienkasse für das Kindergeld zuständig?

Eindeutig: ja! Allerdings ist es nicht Aufgabe der Familienkassen, das Kindergeld auszuschütten, ohne dass Empfänger Kontakt aufgenommen und einen Antrag gestellt haben. Oft bekommen wir die Frage gestellt, ob sich die Kinderkassen direkt melden, sobald man ein Kind bekommen hat. Das können wir allerdings direkt verneinen, hier bedarf es schon Eigeninitiative.
In jedem Bundesland sind mehrere Familienkassen für die Zahlung des Kindergeldes zuständig. Bei welcher Sie sich melden müssen, ist von Ihrem Wohnort beziehungsweise dem Geburtsort Ihres Kindes zuständig. In einigen Regionen ist eine Familienkasse für mehrere Ortschaften zuständig. Sollten Sie aber in einer größeren Stadt wohnen, so ist in der Regel Ihre zuständige Familienkasse direkt in Ihrer Stadt. In Rheinland-Pfalz beispielsweise gibt es derzeit sechs Familienkassen (Stand 2019).

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