Rechte und Pflichten

Aus dem Bezug von Kindergeld ergeben sich für den Bezugsberechtigten eine ganze Reihe von Rechten aber auch Pflichten. Diese beziehen sich z.B. auf den Datenschutz. Die Daten, die in der Kindergeldakte stehen, die bei den Familienkassen geführt werden, unterliegen dem Datenschutz. Sie werden teilweise maschinell verarbeitet und gespeichert unter unterliegen dem Steuergeheimnis. Andere Stellen können diese Daten nur dann eingesehen, wenn dies gesetzlich zugelassen ist und für die Erfüllung bestimmter Aufgaben erforderlich ist.

Zu den Pflichten, die sich aus dem Bezug von Kindergeld ergeben gehört beispielsweise, dass der Kindergeldberechtigte sämtliche Veränderungen seiner Verhältnisse oder derer der Kinder, für die Kindergeld empfangen wird, der Familienkasse mitzuteilen hat. Es ist nicht ausreichend, z.B. den Wohnortwechsel, nur dem Finanzamt oder dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.



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