Geschichte des Kindergeldes

In Deutschland gab es das Kindergeld zur Zeit des Nationalsozialismus unter der Bezeichnung „Kinderbeihilfe“ für „arische“ Familien. Kinderreichte Familie erhielten im September 1935 erst nur eine einmalige Kinderbeihilfe. Die monatliche Kinderbeihilfe wurde dann ab April 1936 eingeführt. Einen Anspruch auf Kinderbeihilfe hatten Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen unter 185 Reichsmark. Sie bekamen ab dem fünften Kind monatlich 10 Reichsmark. Diese Kinderbeihilfe gab es ab 1938 dann bereits ab dem dritten Kind.

Wie wird das Kindergeld finanziert?

Oft kommt die Frage, wie das Kindergeld finanziert wird. Ab 1954 begannen die Familienausgleichskassen, die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelt waren, damit, dass für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld von 25 DM ausgezahlt wurde. Diese Summen wurden damals durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Ab dem Jahre 1955 zahlte man dieses Kindergeld dann durch die Arbeitsämtern auch an Arbeitslose. Seit 1961 bekommen Familien bereits für das zweite Kind Kindergeld. In dieser Zeit wurde das Kindergeld in Deutschland aus Bundesmitteln finanziert und von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt. 1964 wurden die Familienausgleichskassen aufgelöst. Die Zuständigkeit für das Kindergeld wurde komplett auf die Bundesanstalt übertragen. Ab dem Jahre 1975 gibt es das Kindergeld auch für das erste Kind. Zur gleichen Zeit schaffte man den Steuerfreibetrag ab, der jedoch 1983 wieder eingeführt wurde. Die Erhöhung des Freibetrages wurde in den folgenden Jahren schrittweise erhöht und doch wurde das Existenzminimum von Kindern teilweise versteuert. 1996 änderte sich dies - die Besteuerung des Existenzminimum von Kinder gibt es nicht mehr, zeitgleich wurde die Anrechnung den Freibetrag eingeführt.

Wofür muss das Kindergeld verwendet werden?

Hier haben wir einen Beitrag darüber verfasst, wfür das Kindergeld verwendet werden sollte. 1988 fällt das Bundessozialgericht in Kassel das Urteil, dass auch Pflegeeltern Kindergeld für die Kinder erhalten, die von ihnen betreut werden. Unabhängig davon, ob die Pflegeeltern vom Jugendamt bereits Pflegegeld sowie Kleider- und Taschengeld bekommen. Durch ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts von 1987 gibt es auch einen Anspruch auf Kindergeldzahlungen, wenn das Kind ein Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert.

Wie viel Kindergeld bekommt man?

Zum Stichtag 01. Januar 2018 gab es für das erste bzw. zweite Kind 194 Euro. 200 Euro wurden für das dritte Kind ausgezahlt und immerhin 225 Euro für jedes weitere Kind ab dem vierten. Zum Jahr 2019 gibt es eine Steigerung und zwar werden nun ab dem 01. Juli 204 Euro für das erste Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro ab dem vierten Kind.

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