Vergünstigungen durch den Kindergeldanspruch

Wer einen Anspruch auf Kindergeld hat, der kann mit weiteren Vergünstigungen rechnen, die im Einkommensteuergesetz „Kinderadditive“ genannt werden. So ergibt sich durch den Anspruch auf Kindergeld beispielsweise auch die Kinderzulage bei der Riester-Rente. Wer mindestens einen Monat lang Kindergeld erhalten hat, der hat für das entsprechende Kalenderjahr auch einen Anspruch auf die Kinderzulage der Riester-Rente.

Auch für Beamte, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, gibt es besondere Vergünstigungen. Beamte sowie Personen die nach dem BAT bezahlt werden, was bei Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Fall ist, erhalten zusätzlich einen Familienzuschlag. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung, denn durch die Einführung des TvöD bekommen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst den Kinderzuschlag nur noch für die Kinder, die vor dem 1. Januar 2006 geboren wurden. Daneben ist es wichtig zu wissen, dass in den meisten Bundesländern vom Vergütungssystem BAT auf TV-L gewechselt wurde. Das TV-L Tarifsystem kennt keinen Zuschlag für Kinder. Ferner gibt es Bayern eine Besonderheit, die mit dem Kindergeld im Zusammenhang steht. Studenten, deren Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen, müssen an bayerischen Hochschulen keine Studiengebühren zahlen.

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