Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?

Für das Kindergeld gibt es bestimmte Altersgrenzen. Mindestens wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Dabei ist es bei minderjährigen Kindern völlig unerheblich, ob sie bereits ein eigenes Einkommen haben. Sollte das Kind in keinem Arbeitsverhältnis stehen, ist bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger für Hartz IV arbeitssuchend gemeldet und bezieht Arbeitslosengeld II, dann verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ist das Kind bereits volljährig, geht aber noch zur Schule, studiert oder befindet sich in einer Berufsausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeldanspruch bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat weiter.

Ferner ist es interessant zu wissen, dass das Kindergeld in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, z.B. Ende der schulischen Ausbildung und Beginn der beruflichen Ausbildung, fortgezahlt wird. Dies allerdings nur für einen Zeitraum von vier Monaten. Dauert die Übergangsphase länger als vier Monate, endet der Anspruch auf Kindergeld. Ist das volljährige Kind bei der Arbeitsagentur oder einer für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde als ausbildungssuchend gemeldet, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes.

Besonderheiten gibt es auch im Bezug auf volljährige behinderte Kinder. Können diese aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen, haben die Eltern auch über das 25. Lebensjahr hinaus einen Anspruch auf Kindergeld. Bei derartigen Fällen gibt es keine altersmäßige Begrenzung, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Daneben gibt es eine Übergangsregel: Kinder, bei denen eine Behinderung vor dem 1. Januar 2007 festgestellt wurde und die zu diesem Zeitpunkt das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, haben weiterhin nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld.



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