Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?

Für das Kindergeld gibt es bestimmte Altersgrenzen. Mindestens wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Dabei ist es bei minderjährigen Kindern völlig unerheblich, ob sie bereits ein eigenes Einkommen haben. Sollte das Kind in keinem Arbeitsverhältnis stehen, ist bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger für Hartz IV arbeitssuchend gemeldet und bezieht Arbeitslosengeld II, dann verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ist das Kind bereits volljährig, geht aber noch zur Schule, studiert oder befindet sich in einer Berufsausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeldanspruch bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat weiter.

Ferner ist es interessant zu wissen, dass das Kindergeld in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, z.B. Ende der schulischen Ausbildung und Beginn der beruflichen Ausbildung, fortgezahlt wird. Dies allerdings nur für einen Zeitraum von vier Monaten. Dauert die Übergangsphase länger als vier Monate, endet der Anspruch auf Kindergeld. Ist das volljährige Kind bei der Arbeitsagentur oder einer für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde als ausbildungssuchend gemeldet, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes.

Besonderheiten gibt es auch im Bezug auf volljährige behinderte Kinder. Können diese aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen, haben die Eltern auch über das 25. Lebensjahr hinaus einen Anspruch auf Kindergeld. Bei derartigen Fällen gibt es keine altersmäßige Begrenzung, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Daneben gibt es eine Übergangsregel: Kinder, bei denen eine Behinderung vor dem 1. Januar 2007 festgestellt wurde und die zu diesem Zeitpunkt das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, haben weiterhin nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld.



Dauer des Kindergeldes

Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind zur Schule geht, sich in einer Ausbildung befindet oder schon berufstätig ist. Nach dem 18. Lebensjahr kann das Kindergeld jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weiter gewährt werden. Wenn das Kind sich beispielsweise in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet, ein Studium absolviert oder einen anerkannten Freiwilligendienst leistet – etwa im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes – wird Kindergeld in der Regel bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Auch wenn das Kind eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überbrückt, etwa zwischen Abitur und Studienbeginn, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. In besonderen Fällen kann die Kindergeldzahlung auch bis zum 21. Geburtstag fortgesetzt werden, wenn das Kind nicht in einer Ausbildung ist, arbeitslos gemeldet ist und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt. Es muss dann bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend registriert sein. Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, können ohne Altersgrenze Kindergeld erhalten – vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und der Lebensunterhalt des Kindes kann nicht eigenständig bestritten werden. Wichtig ist auch der Hinweis, dass Kindergeld nur rückwirkend für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gezahlt wird. Das bedeutet, dass es entscheidend ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit keine Ansprüche verfallen. Eltern sollten daher frühzeitig mit der zuständigen Familienkasse in Kontakt treten, um sich über die genauen Voraussetzungen zu informieren und notwendige Nachweise für den weiteren Kindergeldbezug rechtzeitig einzureichen. Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, insbesondere bei volljährigen Kindern. Dabei können beispielsweise Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen, Nachweise über ein Studium oder Bestätigungen über einen Freiwilligendienst erforderlich sein.

Abgrenzung zum Elterngeld - wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung des Staates, die frischgebackene Eltern in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes unterstützen soll. Es dient dazu, den Einkommensausfall teilweise auszugleichen, der entsteht, wenn Eltern ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Wie lange dieses Elterngeld gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der gewählten Form des Elterngeldes und davon, ob sich beide Elternteile die Betreuung teilen. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Elterngeldes: das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt, wenn beide Elternteile sich die Betreuung teilen und somit gemeinsam Anspruch auf die zusätzlichen „Partnermonate“ geltend machen. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld in Anspruch, sind es maximal 12 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate werden gewährt, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang ebenfalls Elterngeld bezieht und dabei entweder gar nicht arbeitet oder seine Arbeitszeit reduziert. So möchte der Gesetzgeber Anreize schaffen, die Betreuung gleichmäßiger zwischen den Eltern aufzuteilen. Wer sich für das ElterngeldPlus entscheidet, kann die Bezugsdauer deutlich strecken. Beim ElterngeldPlus wird pro Monat nur die Hälfte des Elterngeldbetrags gezahlt, allerdings über den doppelten Zeitraum. Diese Option ist besonders attraktiv für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen möchten. Anstelle von einem Monat Basiselterngeld können sie dann zwei Monate ElterngeldPlus erhalten. Damit lässt sich der Leistungszeitraum auf bis zu 28 Monate pro Elternteil ausweiten, wobei insgesamt 24 ElterngeldPlus-Monate pro Kind möglich sind.

Darüber hinaus gibt es den sogenannten Partnerschaftsbonus, der zusätzliche Monate ElterngeldPlus gewährt, wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. In diesem Fall können jedem Elternteil noch einmal bis zu vier weitere ElterngeldPlus-Monate zustehen, also insgesamt acht Monate mehr für die Familie. Dieser Bonus ist ein weiteres Mittel, um die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass der Bezugszeitraum nicht automatisch mit der Geburt beginnt. Eltern können das Elterngeld flexibel innerhalb der ersten 14 Lebensmonate ihres Kindes aufteilen. Bei ElterngeldPlus verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 32 Monate. Auch Alleinerziehende können von den vollen 14 Monaten Basiselterngeld oder 28 Monaten ElterngeldPlus profitieren, wenn sie allein für das Kind sorgen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Dauer des Elterngeldbezugs stark von der individuellen Lebenssituation, der Erwerbstätigkeit und der gewählten Form des Elterngeldes abhängt. Die Kombination aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus erlaubt eine flexible Gestaltung, die es Eltern ermöglicht, Erwerbsarbeit und Familienleben besser miteinander zu vereinbaren. Wer die Möglichkeiten kennt und frühzeitig plant, kann das Elterngeld optimal für sich und sein Kind nutzen. Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Es wird grundsätzlich für jedes Kind gezahlt – unabhängig vom Einkommen der Eltern – und soll einen Beitrag zu den Kosten der Lebensführung und Erziehung leisten. Die Dauer der Auszahlung ist jedoch nicht unbegrenzt und hängt vom Alter und der jeweiligen Lebenssituation des Kindes ab.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt - Mögliche Besonderheiten bei der Dauer

Grundsätzlich wird Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes, also bis zum 18. Geburtstag, ohne zusätzliche Voraussetzungen gezahlt. In dieser Zeit haben die Eltern ganz automatisch Anspruch auf die Leistung, solange das Kind im Haushalt lebt. Nach dem 18. Lebensjahr ändert sich das jedoch: Ab diesem Zeitpunkt ist der Bezug an bestimmte Bedingungen geknüpft, die vor allem mit der Erwerbs- und Ausbildungssituation des Kindes zusammenhängen. Bis zum 21. Geburtstag kann Kindergeld weiterhin gezahlt werden, wenn das Kind arbeitslos ist und bei der Agentur für Arbeit offiziell als arbeitssuchend gemeldet ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass junge Menschen, die nach der Schule nicht direkt eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, in der Übergangszeit dennoch unterstützt werden. Auch in dieser Phase ist das Kindergeld für viele Familien eine willkommene Hilfe, da die Jugendlichen in der Regel noch kein eigenes Einkommen haben. Noch großzügiger sind die Regelungen für Kinder, die sich in Ausbildung befinden. Hier kann Kindergeld sogar bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind eine schulische oder berufliche Ausbildung macht oder studiert – solange es sich um eine anerkannte Ausbildung handelt und die entsprechenden Nachweise erbracht werden, besteht weiterhin Anspruch. Auch wenn sich das Kind in einer sogenannten Übergangszeit von maximal vier Monaten befindet – beispielsweise zwischen dem Ende der Schule und dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums –, wird Kindergeld weitergezahlt. Ebenso wird der Anspruch aufrechterhalten, wenn das Kind trotz ernsthafter Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden konnte. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Eltern oder das Kind nachweisen, dass sie sich tatsächlich um eine Ausbildung bemühen, etwa durch Bewerbungen oder Gespräche mit Beratungsstellen.

Ein weiterer Sonderfall ist der Freiwilligendienst. Nimmt das Kind an einem anerkannten Freiwilligendienst teil – beispielsweise dem Bundesfreiwilligendienst, einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder einem Freiwilligen Ökologischen Jahr –, besteht ebenfalls weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Diese Dienste gelten als förderungswürdig und werden von der Familienkasse entsprechend anerkannt. Nach dem 25. Geburtstag endet der Kindergeldanspruch grundsätzlich. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, etwa wenn das Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, kann auch darüber hinaus ein Anspruch bestehen. Diese Fälle müssen jedoch einzeln geprüft und mit ärztlichen Gutachten belegt werden. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Kindergeldanspruch in Deutschland vergleichsweise langfristig ausgelegt ist und viele Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Eltern sollten sich frühzeitig über die jeweils geltenden Voraussetzungen informieren und wichtige Nachweise rechtzeitig einreichen, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird. Durch die flexible Regelung und die Möglichkeit, auch in Übergangsphasen Kindergeld zu erhalten, leistet der Staat einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien und jungen Menschen auf ihrem Bildungs- und Lebensweg.

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