Kindergeld für vermisste Kinder

Ja, denn nach der „Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand August 2004“ haben die Eltern solange einen Rechtsanspruch auf das Kindergeld, solange das Kind als vermisst gilt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hat diese Regelung Gültigkeit. Auch wenn es sich um den Fall von internationaler Kindesentführung handelt, ein Kind also von einem Elternteil unrechtmäßig ins Ausland entführt wird, bleibt der Anspruch auf das Kindergeld erhalten. Allerdings gelten bei einer widerrechtlichen Kindesentziehung besondere Vorschrift (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R52/01; vom 30. Oktober 2002 VIII R86/00). Es kommt bei einer Entführung des Kindes ins Ausland nur zur Beendigung des inländischen Wohnsitzes, wenn alle Umstände die Rückschlüsse zulassen, dass das Kind nicht wieder zurückkehren wird. Der inländische Wohnsitz und damit die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des in Deutschland lebenden Elternteils bleibt auch bei längerer Abwesenheit des Kindes erhalten, wenn der in Deutschland wohnhafte Elternteil umgehend erforderliche Schritte für die Rückführung des Kindes eingeleitet hat und auch die Umstände eine Rückkehr des Kindes als erfolgversprechend erscheinen lassen.

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