Einkommensgrenzen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kind auch über das 18. Lebensjahr hinaus einen Anspruch auf Kindergeld haben. Dennoch wird dieses Kindergeld dann nur gezahlt, wenn das Kind besondere Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Für das Jahr 2010 liegt die Einkommensgrenze für Kindergeld bei 8.004 Euro im Kalenderjahr. Verdient ein Kind z.B. durch seine Berufsausbildung oder durch Nebenjobs mehr als 8.004 Euro im Jahr, dann entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Dabei werden alle Einkünfte des Kindes berücksichtig. Jobbt es beispielsweise nur in den Ferien und erwirtschaftet dabei mehr als 8.004 Euro, dann entfällt der Kindergeldanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Allerdings gibt es besondere Kosten, die von dem Einkommen des Kindes abgezogen werden können. Dies sind z.B. Kosten, die direkt mit der Ausbildung im Zusammenhang stehen.

Zu den Einnahmen gehören aber nicht nur Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit, sondern auch weitere Einkünfte, wie beispielsweise Einnahmen aus Mieten. Wie es sich genau mit den Einkünften verhält und welche Einnahmen unter diesem Punkt fallen, kann beider jeweils zuständigen Familienkasse erfragt werden.



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