Allgemeines zum Kindergeld

Als staatliche Leistung soll das Kindergeld dazu beitragen, dass der Lebensunterhalt von Kindern gesichert ist. In der Regel sind die Eltern anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern. Wenn die Eltern keinen oder nur einen geringen Unterhalt leisten, ist es möglich dass das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragt, was Abzweigung genannt wird. Ferner ist eine Zahlung von Kindergeld an Kinder über 18 Jahre nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich. Dies gilt vor allem dann, wenn die Kinder sich bereits in einer Ausbildung befinden. Ein Anspruch auf Kindergeld kann dann weiterhin bestehen, endet dann aber spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Das Ende kann sich dabei entsprechend nach hinten verschieben, wenn dazwischen Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes anzurechnen sind.

Der Anspruch auf Kindergeld kann auch dann noch bestehen, wenn es eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wie beispielsweise dem Schulabschluss und Studienbeginn gibt. Der Zeitraum darf allerdings nicht länger als vier Monate andauern. Gewährt wird das Kindergeld nur dann, wenn das verdienende Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro liegt. Berücksichtigt werden aber nur die Einkommen der Kalendermonate in denen eine Kindergeldberechtigung besteht. Bekommt das Kind BaföG, zählt dieses mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Einkommensgrenze mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht, um ein Zwölftel sinkt. Seit dem 1. Januar 2010 beträgt die Höhe des Kindergeldes für das 1. und 2. Kind 184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro.



Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Text nicht mehr aktualisiert wird. Die Angaben in diesem Text könnten also bereits nicht mehr aktuell sein. Zudem ist dies lediglich eine Informationsseite und keine Beratung über Ihre Rechte und Pflichten.