Kindergeld für Alleinerziehende

Kindergeld wird immer an den Alleinerziehenden ausgezahlt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, also bei dem es lebt und auch gemeldet ist. Beim Kindergeld für Alleinerziehende greift aber eine besondere finanzielle Komponente für den barunterhaltspflichtigen Elternteil. Er hat einen Anteil am Kindergeld, auch wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt, seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes nachkommt. Sein Anspruch auf Kindergeld verringert zur Hälfte den Barbedarf des Kindes.

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