So wird Kindergeld beantragt

Gewährt wird das Kindergeld nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Einen Anspruch auf das Kindergeld besteht für jeden Monat, in dem mindestens an einem Tag die Voraussetzungen für den Anspruch vorgelegen haben. Auf der Basis des § 45 Erstes Sozialgesetzbuch verjährt der Anspruch auf Kindergeld vier Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist. Der Antrag wird direkt bei der Familienkasse des jeweils zuständigen Arbeitsamtes gestellt. Die Familienkasse prüft dann auch in regelmäßigen Abständen, ob noch alle Voraussetzungen für die Kindergeldbeanspruchung gegeben sind und ob das Kindergeld auch in der Höhe ausgezahlt wird, die rechtens ist.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen das Kindergeld direkt bei der Personalstelle der Beschäftigungsdienststelle.

Wird für behinderte Kinder über 27 Jahren Kindergeld beantragt, ist der gültige Schwerbehindertenausweis erforderlich. Ferner wird ein Attest eines Arztes verlangt, aus dem der Beginn der Behinderung hervorgeht. Ergeben sich während des Bezugs von Kindergeld Änderungen, ist der Empfänger des Kindergelds auf der Basis des § 60 Ersten Sozialgesetzbuches verpflichtet, diese Änderungen zu melden.

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