Unterschiede zwischen Kinderzuschlag und Kindergeld

Immer wieder wird das Kindergeld mit dem Kinderzuschlag verwechselt. Es ist jedoch sehr wichtig, den Unterschied zwischen diesen beiden staatlichen Leistungen zu kennen. Beim Kinderzuschlag handelt es sich um eine Leistung, die im § 6a Bundeskindergeldgesetz begründet ist. Er wurde am 1. Januar 2005 mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) eingeführt. Der Kinderzuschlag ist eine gezielte Förderung, mit der gering verdienenden Familien mit Kindern unterstützt werden sollen. Der Kinderzuschlag soll die negativen Auswirkungen, die mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II im Zusammenhand stehen, vermeiden. Des Weiteren soll der Kinderzuschlag den Arbeitsanreiz für die Eltern erhöhen. Der volle Kinderzuschlag, der 140 Euro pro Kind beträgt, wird gezahlt, wenn das eigene Einkommen und das zum Lebensunterhalt verwendbare Vermögen dem ALG-II-Bedarf entspricht. Jeder Euro, der darüber hinaus geht, wird auf den Kinderzuschlag angerechnet. Steht weniger Einkommen zur Verfügung, wird man auf das Arbeitslosengeld II verwiesen. Bis Ende 2007 wurde der Kinderzuschlag unabhängig von der Kinderzahl für maximal 36 Monate gezahlt. Seit 2008 wird er längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Kinderzuschlag oder Kindergeld - Wer bekommt was?

Das Kindergeld hat mit dem Kinderzuschlag nichts zu tun. Es wird unabhängig von den finanziellen Verhältnissen an bezugsberechtigte Personen gezahlt.



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