Kindergeld bei Stiefkindverhältnissen

Unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen hat ein Stiefelternteil einen Anspruch auf Kindergeld für sein Stiefkind. Hierfür muss er unter anderem mit einem leiblichen Elternteil verheiratet sein, dass Stiefkind muss mit ihm zusammen in einem Haushalt leben und der kindergeldberechtigte Elternteil muss schriftlich auf seinen gesetzlichen Vorrang verzichten.

Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie die Ungerechtigkeit.

-Charles Dickens-