Antrag auf Kindergeld

Grundsätzlich muss man den Antrag auf Kinder schriftlich stellen und ihn natürlich auch unterschreiben. Alternativ zur eigenen Unterschrift kann der Antrag auch von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden, dann muss allerdings die schriftliche Vollmacht beigefügt werden. Stellen können all diejenigen einen Antrag auf Kindergeld, die kindergeldberechtigt sind, also ein Kind haben. Ferner kann der Antrags auch von Personen gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse am Kindergeld haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man Pflegekinder hat.

Kindergeld wird immer bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Die Familienkasse befindet sich in dem Bezirk oder der Gemeinde, in der man wohnen oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, in Deutschland aber erwerbstätig, der muss sich an die Familienkasse wenden, die für den Sitz der Lohnstelle des Beschäftigungsbetriebes zuständig ist. Angehörige des Öffentlichen Dienstes sowie Empfänger von Versorgungsbezügen wenden sich an die Familienkasse ihres öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers oder Dienstherrn. Bei den Familiekassen sind Vordrucke erhältlich, die für die Antragstellung erforderlich sind. Wer zum ersten Mal Kindergeld beantragt, benötigt den Antragsvordruck „KG 1“. Wer bereits Kindergeld bezieht, benötigt für die Beantragung von Kindergeld für weitere Kinder den Kurzantrag „KG 1k“.

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