Kritik am Kindergeld

Das Kindergeld ist zum größten Teil im Einkommensteuergesetz geregelt. Dennoch sind die Familienkassen nicht in den Finanzämtern integriert. Kritisiert wird daran, dass diese Organisation für den Kindergeldempfänger und die Behörden unnötige Arbeit mit sich bringt. Ferner wird das Kindergeld im öffentlichen Dienst ja auch von den Arbeitgebern verwaltet und nicht von den regionalen Familienkassen. Nicht selten sind die Lohnbüros der Arbeitgeber mit dem Thema Kindergeld überfordert und oftmals auch nicht ausreichend informiert. Es kommt recht häufig vor, dass manche Arbeitgeber-Familienkassen erst konkret auf Einzelheiten in der einschlägigen Dienstanweisung hingewiesen werden müssen. Durchdie verschiedenen Durchführungswege und Möglichkeiten erschleichen sich manche Kindergeldberechtigten doppelt das Kindergeld. Ob unabsichtlich oder betrügerisch sei einmal dahin gestellt, denn sie beantragen Kindergeld einmal beim Arbeitgeber und einmal bei der regionalen Familienkasse. Kritisch wird auch angesehen, dass die Schnelligkeit und Qualität der Familienkassen in vielen Fällen zu wünschen übrig lässt. Ein weiterer Kritikpunkt am deutschen Kindergeld ist, dass die Kinder, die sich über mehrere Monate oder ein bis zwei Jahre ehrenamtlich einsetzen, keinen Anspruch auf Kindergeld haben.

Ferner wird die Zahlung des Kindergelds abrupt beendet und muss auch für vergangene Zeiträume zurückgezahlt werden, wenn die Einkunftsgrenze überschritten wurde.



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